Corona-Krise: Soforthilfen, Zuschüsse und Förderungen für KMU

  • Die Corona-Pandemie entzieht zahlreichen Selbstständigen und KMU deren Existenzgrundlage. Wo können Betriebe um Hilfe ansuchen?

  • Verordnete Schließungen, Einschränkungen im Personenverkehr, Wegfall von Absatzmärkten – Das Corona-Virus stellt die heimische Wirtschaft vor eine äußerst harte Bewährungsprobe. Zahlreiche Unternehmen fürchten um ihre Existenz. Was können Selbstständige sowie Klein- und Mittelbetriebe in solch einer extremen Situation tun? „Allgemeine Empfehlungen sind schwierig, da man sich die individuelle Situation eines Unternehmens im Detail ansehen muss“, meint Wirtschaftsprüfer und Steuerberater René Lipkovich. „Aber es gibt grundlegende Fragen, die sich Unternehmer stellen sollen, auch um eine Beratung vorzubereiten. Dabei sollte man ehrlich zu sich selbst sein, aber nicht verzweifeln.“ Wie knapp ist die Firma kalkuliert? Gibt es noch Rücklagen? Kann ich meine Mitarbeiter mit Kurzarbeit halten? Ist ein Teilbetrieb, etwa durch die Umstellung auf ein Online- oder Liefergeschäft möglich? Auch hierbei gilt es, die behördlichen Auflagen im Blick zu behalten.
     
    Die Regierung hat angekündigt, mit einem 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket gegenzusteuern, um die heimische Wirtschaft zu stützen. Auch von den Bundesländern kommen zusätzliche finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Betriebe. „Bei den Förderungen sind aber manche Details noch nicht ausformuliert, es kann noch zu Änderungen kommen“, schränkt René Lipkovich ein. Unternehmen sollten sich jedenfalls von Experten bei der Beantragung von Unterstützungen beraten lassen.
    Eine Auswahl der wichtigsten Soforthilfen finden Sie hier:

1. Der Härtefall-Fonds

Wer hat Anspruch auf den Härtefall-Fonds?

    • EPU
    • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und mit max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme
    • Neue Selbständige (z.B. Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten)
    • Freie Dienstnehmer 
    • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 
    • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
    Ausgenommen sind Land- und Forstwirtschaft sowie Non-Profit-Organisationen, für die es eigene Förder-Richtlinien geben wird. In der ersten Auszahlungsphase – der Soforthilfe – sind einige Ausnahmen vorgesehen.
    • Wer beispielsweise zum Zeitpunkt der Antragstellung mehrfach kranken- und/oder pensionsversichert ist, erhält keine Soforthilfe. 
    • Auch Einkommensgrenzen – jährlich mindestens 5.527,92 Euro aber maximal 33.812 Euro netto (letztgültigen Steuerbescheid) – sind ein Kriterium. 
    • Es dürfen keine weiteren Einkünfte (im Sinne des § 2 Abs. 3 EstG) über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 460,66 monatlich bezogen werden.
    • Es darf kein Anspruch bestehen auf Leistungen aus privaten/beruflichen Versicherungen, die die COVID-19 Auswirkungen abdecken.

    Die Regierung hat jedoch am 31.3. angekündigt, in der zweiten Auszahlungsphase den Bezieherkreis zum Härtefall-Fonds auszuweiten. Die Mehrfachversicherungen und Einkommensgrenzen sollen nicht als Handicap gelten. Auch Neugründungen (nach dem 1.1.2020) sollen vom Härtefall-Fonds profitieren können.
    Die Anträge werden zwar von der Wirtschaftskammer abgewickelt. Man muss aber kein WKO-Mitglied sein, um auf den Härtefall-Fonds zugreifen zu können.

Wann liegt ein Härtefall vor?

    • Wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken
    • oder wenn ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot vorliegt 
    • oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres vorliegt.

Wie viel Geld kann man aus diesem Fonds erhalten?

  • Der Fonds ist in zwei Schritte gegliedert:

    • Auszahlungsphase 1 = Soforthilfe
      Zuschuss von 500 oder 1.000 Euro, je nach vorangegangenem Nettoeinkommen

    • Auszahlungsphase 2 = Start nach Ostern
      Hier wird der Zuschuss maximal 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. Details zur Phase 2 befinden sich noch in Ausarbeitung.
    Diese Förderung ist grundsätzlich ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
    Eine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds und Notfallfonds ist nicht möglich, bereits erhaltene Leistungen werden angerechnet.

Wie groß ist der Andrang auf den Härtefall-Fonds?

  • Seit 27. März 17.00 Uhr sind Anträge für Hilfen aus dem Fonds für Selbstständige, Ein-Personen-Unternehmen und Freischaffende möglich (Auszahlungsphase 1).

    Bis zum Abend des 30. März sind rund 82.000 Anträge eingegangen und bereits zu 89 Prozent angenommen worden. Laut Medienberichten erhielten viele Kleinunternehmen bereits wenige Stunden nach der Anmeldung einen positiven Bescheid.

Wie viel Geld steht im Härtefall-Fonds insgesamt zur Verfügung?

  • Der Härtefall-Fonds ist mit einer Milliarde Euro gefüllt. Die Regierung hat jedoch bereits angekündigt, den Fonds aufzustocken, sollte dieser Betrag nicht ausreichen.

Infos unter

2. Härtefall-Fonds für die Land- und Forstwirtschaft

Wer hat Anspruch auf den Härtefall-Fonds?

  • Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert 150.000 Euro sowie deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt. Etwaige Nebeneinkünfte müssen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres vorliegen oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.
    Die Anträge können über die AMA-Website gestellt werden.

Wie viel Geld kann man aus diesem Fonds erhalten?

  • Der Fonds ist in zwei Schritte gegliedert:

    • Phase 1 ist die Soforthilfe. Je nach Einheitswert bekommen Berechtigte einen Zuschuss von 500 oder 1.000 Euro.
    • Details zur Phase 2 stehen noch nicht fest.

Infos unter

3. Hilfe der Bundesländer

  • Einige Bundesländer bieten zusätzliche finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Betriebe. Manche Bundesländer, die hier nicht aufgelistet sind, arbeiten laut Medienberichten daran, einen Härtefall-Fonds für Betriebe einzurichten.

Covid-19 Sonderförderung der Wirtschaftskammer Wien (Zuschüsse für Kleinbetriebe)

Förderung von IT-Infrastruktur in Wien

  • Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt Maßnahmen von Wiener KMU zum Aufbau der IT-Infrastruktur für Home-Office. Dazu zählen die Neu-Einrichtung von Telearbeitsplätzen sowie die Schaffung einer stabilen Kommunikation zwischen Home-Office und den Unternehmensstandorten. Hierzu gehören:

    • Beratungsmaßnahmen durch Dritte und
    • Anschaffung von notwendiger IT-Hardware und -Software.
    Förderquote beträgt maximal 75 %; die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro pro Projekt. Die Anschaffungskosten und Beratungskosten dürfen nicht vor dem 1. März 2020 angefallen sein. Infos unter
    https://cockpit.wirtschaftsagentur.at/Cockpit/Cockpit.aspx?target=2111927&prevselect=3110829&&select=3110829

Existenzsicherungszuschuss der WK Niederösterreich

  • Für Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten (mindestens zweijährige WK-Mitgliedschaft) gibt es von der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen. Erforderlich ist der Nachweis eines tatsächlichen Umsatzrückgangs durch COVID 19. Infos unter
    https://www.wko.at/service/noe/Existenzsicherung.html

„Härtefälle-Fonds" des Landes Burgenland

  • Die Soforthilfe für burgenländische EPU und Kleinstbetriebe (bis 9 Mitarbeiter) der gewerblichen Wirtschaft inkl. Tourismus und Gastronomie beinhaltet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Fixkosten (maximal 5.000 Euro) und Mietaufwände (maximal 500 Euro). Infos unter
    https://wirtschaft-burgenland.at/foerderung/soforthilfe/

Weitere Links

  • Stand: 1.4.2020, alle Angaben vorbehaltlich weiterer Änderungen.