Best Ager: Unternehmungsgründung mit 50plus

  • Es ist nie zu spät, ein eigenes Unternehmen zu gründen, eigene Träume zu realisieren und sich vom Arbeitsalltag frei zu machen. Manche Menschen über 50 plagt zudem oft die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Es spricht vieles für die Selbstständigkeit und die Gründung eines eigenen Unternehmens mit 50 plus. Denn für die Babyboomer-Generation gilt: Das Alter von 50 ist das neue 30!

Selbstständigkeit – die neue Freiheit

  • Ein Unternehmen zu gründen bedeutet nicht automatisch, Kredite aufzunehmen, Gewerbeimmobilien anzukaufen und Mitarbeiter:innen einzustellen. Ein EPU (Ein-Personen-Unternehmen) ist, wenn auch die kleinste Form, ein Unternehmen. Der Start in die Selbstständigkeit kann mit dem passenden Equipment direkt von daheim erfolgen. Der Verwirklichung von größeren Unternehmenszielen steht, etwa durch natürliches Wachstum, nichts im Wege. Eine Studie in Deutschland zeigte, dass etwa ein Viertel der Unternehmensgründer:innen im Alter von 50 plus sind.

Unternehmungsgründung 50 plus – die Vorteile

    • Menschen im Alter von 50 plus verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz – ein Wettbewerbsvorteil gegenüber jüngeren Gründer:innen.
    • Durch persönliche Erfahrungen bewältigen Boomer Misserfolge durch reflektiertes Verhalten besser.
    • Im Normalfall verfügen ältere Gründer:innen über ein ausgezeichnetes berufliches Netzwerk mit wertvollen Kontakten.
    • Durch die bisherige Erwerbstätigkeit wurde Eigenkapital aufgebaut.
    • Gründer:innen sind ihre eigenen Chefs und können sich ihre Arbeitszeiten frei einteilen.
    • Berufliche Träume werden verwirklicht.
    • Einfachere Nutzung von Steuervorteilen im Gegensatz zu Fixangestellten.
    Die Gründung eines Unternehmens kann für Betroffene im Alter von 50 plus ein Weg aus der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit sein.

Unternehmungsgründung 50 plus – die Nachteile

  • Mit dem Start in die Selbstständigkeit tragen Gründer:innen die gesamte Verantwortung selbst, was zu körperlichen und psychischen Belastungen führen kann.

    • Bei nötigen Finanzierungen zur Unternehmungsgründung sind Banken oft zurückhaltend.
    • Ältere Gründer:innen sind oft nicht sehr vertraut im Umgang mit moderner, digitaler Technik.

Der Weg zum Unternehmer – sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber

    • Bei einem Ausbildungsverhältnis haben Praktikanten kein Recht auf Mindestbezahlung. Ob ein Entgelt für das Praktikum („Taschengeld“) bezahlt wird und wie hoch dieses ausfällt, unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. 
    • Ein Praktikum im Arbeitsverhältnis ist ein normales Dienstverhältnis und muss dementsprechend laut Kollektivvertrag bezahlt werden. Dazu kommen noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Der Weg zum Unternehmer – sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber

  • Für Arbeitnehmer:innen ist es oft nicht nötig, ein Angestelltenverhältnis bis zur Pension aufrecht zu erhalten. Unflexible Arbeitszeiten und veränderte persönliche Bedürfnisse im Alter von 50 plus machen es manchmal schwer, sich im gewohnten Job-Umfeld noch wohlzufühlen. In vielen Bereichen – das haben die beiden vergangenen Jahre mit Homeoffice gezeigt – ist ein klassischer „9-to-5-Job“ mit Anwesenheitspflicht im Büro gar nicht nötig. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob ein Leistungsvertrag nicht für beide Seiten besser ist als eine Fixanstellung: Hier wird ein Arbeitspensum festgeschrieben, das in einem bestimmten Zeitraum zu erledigen ist. Ein Absprung aus einem Angestelltenverhältnis hat für beide Seiten finanzielle Vorteile. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro fallen Steuern und Abgaben von etwa 1.000 Euro an, die direkt vom Arbeitgeber an den Staat und die Sozialversicherung fließen. Fixangestellte können – im Gegensatz zu einem Unternehmen – Steuerabschreibungen nur beschränkt nutzen. Wechselt man in die Selbstständigkeit, wird das bisherige Bruttogehalt zum Honorar zuzüglich Umsatzsteuer. Sämtliche betriebliche Ausgaben für das Unternehmen werden vor der Berechnung von Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt und es bleibt mehr Netto vom Brutto. Der Nachteil: Buchhaltung und Steuererklärungen sind in der Verantwortung des Neo-Unternehmers.

Vorteil Steuerabschreibung

  • Benötigte Betriebsmittel – wie Computer, Handykosten, KFZ und vieles mehr – sind von der Steuer absetzbar, auch wenn sie zum Teil privat genutzt werden. Ein Beispiel: Die Anschaffung eines PCs kostet 1.200 Euro, darin sind 200 Euro Umsatzsteuer (20%) enthalten. Wird der Computer nur zur Hälfte beruflich verwendet, werden 50% davon abgeschrieben. Unternehmer:innen erhalten also 100 Euro an USt zurück, die Hälfte der eigentlichen Investition – 500 Euro – werden vom Einkommen abgezogen und verringern so die Einkommenssteuer. Nutz man den PC ausschließlich für berufliche Zwecke, wird die Umsatzsteuer komplett rückerstattet, und der gesamte Nettopreis wird von der Steuer abgeschrieben.

Die wichtigsten Unternehmensformen für GründerInnen

  • Ein EPU (Ein-Personen-Unternehmen) der gewerblichen Wirtschaft hat keine unselbstständigen oder geringfügig Beschäftigten. Als Rechtsform stehen jene des Einzelunternehmens und die GmbH zur Verfügung.  

  • Das Einzelunternehmen
    Ein Einzelunternehmen (eingetragenes Unternehmen) wird von einer einzigen natürlichen Person auf eigenen Namen und Rechnung betrieben. Zur Gründung reicht eine Gewerbeanmeldung und – wenn erforderlich – eine entsprechende Gewerbeberechtigung bzw. ein Befähigungsnachweis aus. Einzeluntehmer:innen haften unbeschränkt mit dem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Es gilt eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft und es ist sowohl die Umsatzsteuer als auch Einkommenssteuer zu veranlagen und zu bezahlen.

  • OG und KG
    Eine Offene Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) wird mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Zur Errichtung ist kein Stammkapital – also kein Bargeld – nötig. Die Gesellschafter haften persönlich, uneingeschränkt und, bei mehreren Gesellschaftern, solidarisch. OG und KG sind grundsätzlich gleich strukturiert, bei einer KG gibt es zusätzlich beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten). Beide Gesellschaftsformen können jeden erlaubten Zweck, inklusive freiberuflicher Tätigkeiten, haben. Eine weitere ähnliche Unternehmensform ist die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR).

  • Die GmbH
    Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft. Das Stammkapital beträgt 35.000 Euro, bei Inanspruchnahme des „Gründungsprivilegs“ nur 10.000 Euro. Davon sind zumindest 50% in bar einzuzahlen (also 5.000 Euro). Zur Errichtung einer GmbH ist ein Notariatsakt und die Bestellung eines Geschäftsführers notwendig. Das gilt auch für Ein-Personen-GmbHs, wobei der Besitzer der Gesellschaft gleichzeitig Geschäftsführer sein kann. Grundsätzlich haftet die GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen, es gibt keine direkte persönliche Haftung der Gesellschafter. Unterliegt die Tätigkeit einer GmbH der Gewerbeordnung, ist eine entsprechende Gewerbeberechtigung erforderlich. Es besteht die Pflicht, einen Jahresabschluss zu erstellen. An Steuern fällt – neben dem „Durchlaufposten“ Umsatzsteuer (ermöglicht Steuervorteile) – die Körperschaftssteuer von 25% auf Gewinne an. Werden Gewinne ausgeschüttet, beträgt die Kapitalertragssteuer 27,5%. Von Geschäftsführern sind im Normalfall Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Für Gewinnausschüttungen an Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind, besteht keine Sozialversicherungspflicht.
    Eine GmbH (und weiterführende Konstruktionen wie GmbH & Co. KEG etc.) eröffnet vielfältige Möglichkeiten der Steuerersparnis und verringert das Risiko einer privaten Haftung.

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