Steuertipps zum Jahreswechsel

  • Der Jahreswechsel rückt mit großen Schritten näher! Damit verbunden sind wichtige Fallfristen, die nicht versäumt werden sollten. Abhängig von der individuellen betrieblichen Situation, erwarteten Jahresergebnissen, der Rechtsform, der anzuwendenden Gewinnermittlungsart, der Liquidität und vielem mehr macht es Sinn, Entscheidungen über die Ausübung von vielfältigen Wahlrechten, Maßnahmen zur Ergebnisoptimierung oder auch zur Abänderung der aktuellen Rechtsform zu treffen.

    Wer seine Chancen noch rechtzeitig vor dem 31.12.2019 nützen möchte, findet im kompakten LBG-Booklet „Handlungsbedarf noch bis zum 31.12.2019. Was kommt im Jahr 2020“ eine Auswahl mit praktischen Handlungsoptionen sowie einen guten Einblick in ausgewählte Neuerungen im Jahr 2020.

  • Für Unternehmer, Geschäftsführer, Dienstnehmer LBG-BOOKLET „Handlungsbedarf noch bis zum 31.12.2019. Was kommt im Jahr 2020“

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