SVS neu ab 1.1.2020

  • Mit 1.1.2020 wird die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zusammengeführt. Alle Versicherungsverhältnisse gehen mit 1.1.2020 automatisch auf die SVS über. Sie finden im „LBG-Praxisleitfaden zur SVS ab 1.1.2020“ kompakt die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neue SVS und damit für Ihre Sozialversicherung zusammengefasst, ergänzt um ausgewählte Sozialversicherungstipps für die Praxis, wie

    • Selbständig oder Dienstnehmer? Seit 1.7.2017 gelten klare Spielregeln.
    • Keine Abschläge bei Schwerarbeiter- und Hacklerpension bei Pensionsantritt ab 1.1.2020
    • Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung
    • Wahlmöglichkeit bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge für Land- und Forstwirte
    • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Bezüge bei Gesellschafter-Geschäftsführern
    • Neue Selbständige: Vermeidung des Beitragszuschlags in der Pflichtversicherung
    • Wissenswertes zur Selbständigenvorsorge

  • LBG-PRAXISLEITFADEN „Neu ab 1.1.2020: SVS – Sozialversicherung der Selbständigen“

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  • Autorenhinweis

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