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Informationen zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) und dem Automatischen Informationsaustausch (AIA)

Mit diesem Gesetz wird der Automatische Informationsaustausch über Daten von im Ausland Steuerpflichtigen geregelt. Dieses Gesetz setzt eine neue weltweite Regulierung mit dem Ziel um, Steuerflucht zu bekämpfen. In den teilnehmenden Staaten sind alle Finanzinstitute verpflichtet, die Daten ihrer Kunden auf Hinweise einer steuerlichen Ansässigkeit in einem der anderen teilnehmenden Länder zu prüfen. Die Daten werden an die nationale Finanzverwaltung gemeldet; diese leitet die Daten an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weiter.

Welche Länder nehmen teil?

Mittlerweile haben sich fast 100 Staaten dem Automatischen Informationsaustausch angeschlossen, darunter alle EU-Länder sowie Schweiz und Liechtenstein. Die aktuelle Liste der teilnehmenden Länder finden Sie im umseitigen Link zur OECD/Länderliste.

Wer wird gemeldet?

Alle Kunden, die ihre steuerliche Ansässigkeit nicht ausschließlich in Österreich haben, sondern (auch) in einem der teilnehmenden Länder. Betroffen sind sowohl natürliche Personen als auch Rechtsträger/Unternehmen.

Welche Daten werden gemeldet?

  • Name des Kunden
  • Adresse
  • Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)
  • Konto-/Depotnummer(n): Spar-, Einlagen-, Giro- und Depotgeschäft
  • Kontosalden/-werte zum Jahresende bzw. per Auflösungsdatum des Kontos
  • Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto und Veräußerungserlöse.

Bei Rechtsträgern (Kapitalgesellschaften, Stiftungen, etc.) gibt es noch zusätzliche Meldeverpflichtungen. Genauere Informationen dazu finden Sie im GMSG (siehe umseitigen Link zu GMSG). Die Meldung erfolgt ab 2017 jährlich.

Was bedeutet das für Sie als Kunden?

Seit dem 1.10.2016 wird/werden im Rahmen jeder Kontoeröffnung Ihre steuerliche(n) Ansässigkeit(en) festgestellt.
Bei bestehenden Kunden (per Stichtag 30.9.2016) müssen wir unsere verfügbaren Kundeninformationen auf Hinweise zur steuerlichen Ansässigkeit in einem anderen teilnehmenden Staat überprüfen. Werden solche festgestellt, sind wir verpflichtet eine Meldung vorzunehmen.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihre Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit zu aktualisieren. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier beigefügt oder bei Ihrem Kundenberater.Wir weisen Sie darauf hin, dass die Meldepflicht von Kunden- und Finanzdaten durch Finanzinstitute in Rahmen des Automatischen Informationsaustausches Sie nicht von Ihrer Steuererklärungspflicht gegenüber Ihrer lokalen Steuerbehörde entbindet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Selbstauskunft natürliche Personen

Selbstauskunft Rechtsträger

Selbstauskunft beherrschende Person

Wo finden Sie weitere Informationen?

OECD

OECD Länderliste

GMSG

Auflösung der Kundenbeziehung

Bei Beenden Ihrer Kundenbeziehung seit dem 01.10.2016, weisen wir Sie darauf hin, dass wir gemäß GMSG verpflichtet sind, auch die in diesem Zeitraum geschlossenen Konten an die nationale Finanzverwaltung zu melden, wenn wir in unseren Aufzeichnungen Hinweise finden, dass Sie (auch) außerhalb von Österreich steuerlich ansässig sind. Die nationale Finanzverwaltung leitet die Information an die jeweilige ausländische Finanzbehörde weiter.