Direkte Leistungszusage

  • Die Direkte Leistungszusage als "klassische Form der betrieblichen Altersvorsorge". Sie ist eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension für Dienstnehmer und berücksichtigt im Falle deren Ablebens die Hinterbliebenen.

Risikolose Finanzierung

  • Mit dem Abschluss der Rückdeckungs-Versicherung werden die Finanzierung der Altersvorsorge und sämtlicher Risiken wie zum Beispiel Langlebigkeit aus Versorgungszusagen abgedeckt und die flüssigen Mittel im Leistungszeitpunkt sichergestellt. Durch die Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungs-Versicherung zugunsten des Dienstnehmers können dessen Ansprüche im Fall der Insolvenz des Dienstgebers abgesichert werden.

Rückstellung

  • Die zukünftige Verpflichtung des Unternehmens, eine Rente zu bezahlen, löst eine Rückstellungsbildung (steuerrechtlich und nach UGB) aus und wirkt somit steuermindernd.

Wertpapierdeckung

  • Die Bildung der steuerrechtlichen Rückstellung löst die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung in Höhe von 50 % der steuerrechtlich gebildeten Rückstellung aus. Anstelle einer Wertpapierdeckung kann eine Rückdeckungs-Versicherung abgeschlossen werden.

Rückdeckungs-Versicherung

  • Um die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer abzudecken ist der Abschluss einer Rückdeckungs-Versicherung empfehlenswert. Seit der Neuregelung des Einkommensteuergesetzes kann diese anstelle der Wertpapierdeckung abgeschlossen werden. Die Prämienzahlungen für die Rückdeckungs-Versicherung sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben; diesen Betriebsausgaben steht die Aktivierung des Deckungskapitals für die Rückdeckungs-Versicherung, der sogenannte "Aktivwert", gegenüber.

Vorteile der Rückdeckungs-Versicherung für den Arbeitgeber:

    • Sicherstellung der finanziellen Mittel im Zeitpunkt des Anfalles von Versorgungsleistungen
    • Abwälzung des Ablebens- bzw. Berufsunfähigkeitsrisikos aus Versorgungszusagen an den Versicherer
    • Bei Pensionsantritt ist eine einmalige Auslagerung der Pensionsverpflichtung aus der Direkten Leistungszusage an die Pensionskasse oder in eine Betriebliche Kollektivversich möglich; hier trägt die Rückdeckungs-Versicherung wesentlich zur Finanzierung der erforderlichen Mittel bei.
    • Bei Pensionsantritt oder einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses besteht auch die Möglichkeit einer steuerpflichtigen Kapitalabfindung